Wichtige Kundeninformationen

Lieferung
1.1 Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder unseren Zulieferanten - behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag nur nach Maßgabe von Ziff. 12.1 zurücktreten.
1.2. Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Ziff. 1.1 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
1.3 Von der Behinderung nach Ziff. 3.1 und der Unmöglichkeit nach Ziff. 1.2 werden wir den Kunden umgehend verständigen.
1.4 Rechte des Kunden zum Rücktritt und/ oder Ansprüche auf Schadensersatz im Fall der von uns zu vertretenen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung bestimmen sich nach Ziff. 7.
1.5 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Dies gilt gleichermaßen, wenn uns nicht mindestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin die Finanzierungsbestätigung eines von uns akzeptierten Finanzdienstleisters vorliegt.
1.6 Zu Teillieferungen sowie Teilberechnungen (siehe Ziff. 5.1) sind wir berechtigt.

2. Preise
Alle Preise verstehen sich - soweit nichts anderes vereinbart ist – einschließlich der Kosten für Verpackung und deren Entsorgung, Fracht,
Transportversicherung und Montage. Die Frachtkosten sind begrenzt auf die Anlieferung bis zum Aufstellungsort mit üblichen Transportmitteln auf
verkehrstypischen Wegen. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

3. Versand und Gefahrübernahme
3.1 Alle Sendungen sind bis zum Eintreffen beim Kunden gegen Transportschäden und Transportverlust versichert. Tritt ein Transportschaden oder ein Verlust ein, so muss uns dies unverzüglich unter Beifügung einer Schadens- bzw. Verlustbestätigung des Transportunternehmens gemeldet werden. Das beschädigte Gut ist zu unserer Verfügung zu halten.
3.2 Mit der Einbringung der Sendung in die Räume des Kunden geht die Gefahr auf ihn über.

4. Aufstellung und Inbetriebnahme
4.1 Die von uns gelieferten Medizinprodukte (nachfolgend "Produkte" genannt) werden durch unser Fachpersonal aufgestellt und in Betrieb genommen. Ferner übernehmen wir gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 MPBetreibV die erstmalige Einweisung in die Produkte.
4.2 Bei Verzögerungen aus von uns nicht zu vertretenen Gründen, die dazu führen, dass wir unsere Lieferungen und/ oder Leistungen nicht zum bestätigten Termin erbringen können, werden wir mit dem Kunden einen neuen Termin vereinbaren. Wir haben das Recht, eine Abschlagszahlung in Höhe von 90% des Auftragswertes (unter Anrechnung bisher in Rechnung gestellter Beträge) in Rechnung zu stellen.
4.3 Für Montagen gelten ergänzend unsere umseitig abgedruckten Montagebedingungen.
4.4 Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde wird im Entsorgungsfall nicht die Einrede der Verjährung erheben. Wir erklären uns jedoch bereit, die Entsorgung auf Kosten des Kunden zu übernehmen. Einzelheiten dieses Entsorgungsauftrags sind gesondert zu vereinbaren.

5. Zahlung
5.1 Die Rechnungsbeträge werden fällig bei Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe und Endrechung ohne Abzug. Werden im Rahmen eines Auftrages mehrere in sich geschlossene Anlagen geliefert und montiert, so können wir für betriebsfähige Anlagen Teilrechnungen vornehmen.
5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderungen anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde darf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung veräußern, vermieten oder sonst darüber verfügen. Er ist insbesondere nicht zu einer Sicherungsübereignung oder Verpfändung berechtigt.
6.3 Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug, wird er uns jederzeit Zutritt zu den Produkten gewähren und diese auf Verlangen an uns herausgeben.
6.4 Greifen Dritte auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte zu, so wird der Kunde sie auf unseren Eigentumsvorbehalt aufmerksam machen und uns von dem Vorfall sofort verständigen.
6.5 Für den Fall, dass über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet und der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch nicht vollständig bezahlt ist, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

7.  Rücktritt, Schadensersatz

7.1 Nur soweit eine Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung von uns zu vertreten ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen.
7.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Im Fall der Verzögerung der Lieferung sind sowohl Schadensersatzansprüche als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung auch dann ausgeschlossen, wenn eine vom Kunden gesetzte Frist abgelaufen ist. Dies gilt nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, wegen einer Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7.3 Soweit dem Kunden nach dieser Ziff. 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. 10.1. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.