Alle angegebenen Firmen- und Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum Ihrer Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung der Produkte.
Zwei durch eine Arbeitsfuge getrennte Bauteile aus Wasserundurchlässigen Beton werden miteinander mit einem Fugenblech wasserdicht verbunden. Gemäß WU-Richtlinie des DAfStb dürfen nur mit bestimmten Abmessungen, fettfreie und unbeschichteten Blechen verwendet werden. Ein Verwendungsnachweis in Form eines allgemeinen Prüfzeugnisses ist ausschließlich für beschichtete Fugenbleche erforderlich. Die Verbindung mit einem Fugenblech ist nicht elastisch.