Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

 

§ 1 Allgemeines

(1)  Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. NEBU-TEC International med. Produkte Eike Kern GmbH, Kreuzfeldring 17, 63820 Elsenfeld (nachstehend: „NEBU-TEC“), gegenüber ihren Kunden betreffend den Verkauf von Waren insbesondere über den Online-Shop unter http://shop.nebu-tec-shop.de/, sowie alle zur Domain gehörenden Sub-Domains. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, NEBU-TEC hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

(2)  Die Geschäftsbeziehungen zwischen NEBU-TEC und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN‑Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3)  Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

(4)  Die Vertragssprache ist deutsch.

(5)  Im Online-Shop kann der Kunde die Bestellübersicht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrufen und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext von NEBU-TEC nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist dem Kunden im Mitgliederbereich zugänglich.

(6)  Gerichtsstand ist Aschaffenburg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(7)  Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(8)  Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): NEBU-TEC ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

 

 

§ 2 Vertragsinhalte, Probebestellung und Vertragsschluss

(1)  NEBU-TEC bietet seinen Kunden in seinem Online-Shop http://shop.nebu-tec-shop.de/  Waren, insbesondere Inhalationsgeräte für Tiere und Zubehör, zum Kauf und zur Probestellung (vgl. Abs. 5) an. Die Angebote von NEBU-TEC richten sich ausschließlich an Kunden in Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (außer Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (außer Ceuta, Kanarische Inseln und Melilla) Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern sowie in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Japan, Vereinigte Staaten von Amerika und Hongkong.

(2)  Im Online-Shop kommt der Kauf- und /oder Leihvertrag durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch NEBU-TEC zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur-, Maus- oder Touchscreenfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur-, Maus- oder Touchscreenfunktionen korrigiert werden. NEBU-TEC ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(3)  Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Widerrufsbelehrung.

(4)  Ein Kunde hat außerdem die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Brief bei NEBU-TEC wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet NEBU-TEC dem Kunden gesondert ein Angebot per E‑Mail, Brief oder Fax. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt. 

(5)  Der Kunde kann sich ein Inhalationsgerät zur vorübergehenden Probe des Produkts bestellen, wobei der Bestellprozess in vorstehenden Abs. 2 und Abs. 5 beschrieben ist. NEBU-TEC trägt die Lieferkosten zum Kunden. Die Leihdauer beträgt in der Regel 14 Tage und beginnt mit Erhalt des Produkts. Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt sachgemäß und pfleglich zu behandeln und die Gebrauchsanweisung zu beachten. Nach Ablauf des letzten Tages der Leihdauer hat der Kunde das Produkt innerhalb von 5 Werktagen auf seine Kosten und gereinigt an NEBU-TEC zurückzusenden, außer zwischen den Parteien ist ein Kaufvertrag geschlossen worden. Entschließt sich der Kunde zum Kauf des Produkts, hat der Kunde dies NEBU-TEC schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) mitzuteilen. NEBU-TEC bestätigt den Kaufvertragsschluss per E‑Mail. Das Produkt bleibt im Besitz des Kunden, außer bei dem Produkt handelt es sich um ein Gebrauchtgerät. Dann erhält der Kunde nach Rücksendung ein neuwertiges Produkt. Entschließt sich der Kunde gegen den Kauf eines Produkts, hat der Kunde eine Aufwandspauschale zu bezahlen. Gibt der Kunde das Produkt nicht oder nicht fristgerecht zurück, hat der Kunde für jede angefangenen 14 Tage eine Miete zu zahlen, höchstens jedoch den Kaufpreis für ein vergleichbares Neugerät. Für nicht gereinigte Produkte stellt NEBU-TEC eine Reinigungspauschale in Rechnung; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Reinigungspauschale. Die dazugehörigen Pauschalen inkl. gesetzl. MwSt. lauten wie folgt:

 

Bezeichnung

Pferde

Hunde
Katzen

Aufwandspauschale 135,00 € 69,00 €
Mietpauschale (14-tägig) 275,00 € 105,00 €
Reinigungspauschale 150,00 € 100,00 €

 

 

§ 3 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

(1)  Es gelten die vereinbarten Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung oder eines Angebots bekannt gegeben werden. Die Höhe der Versandkosten hängt vom Gewicht und den Abmaßen der Ware, Art der Lieferung sowie vom gewünschten Ziel und dem Bestellwert ab. Eine Übersicht über die Versandkosten ist im Online-Shop hinterlegt.

(2)  Die Belieferung des Kunden durch NEBU-TEC erfolgt nach Wunsch des Kunden bei Bestellungen im Online-Shop gegen Vorkasse (Zahlung per Überweisung oder PayPal, per Kreditkarte, durch Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats) oder bei Bestellungen aus Deutschland zusätzlich gegen Nachnahme. Bei Bestellungen aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und dem Vereinigtes Königreich ist eine Zahlung auch per SOFORT Überweisung möglich.

(3)  Bei telefonischen Bestellungen erfolgt die Belieferung des Kunden durch NEBU-TEC nach Wunsch des Kunden gegen Vorkasse (Zahlung per Überweisung oder  PayPal, per Kreditkarte, durch Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats) oder auf Rechnung. Bei Bestellungen aus Deutschland ist zusätzlich die Belieferung gegen Nachnahme möglich.

(4)  Wählt der Kunde Vorkasse, so ist die Zahlung spätestens 7 Kalendertage nach Vertragsschluss fällig. Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt die Zahlung per Nachnahme, so ist der Kaufpreis zzgl. Versandkosten und Nachnahmegebühren in Höhe von 7,90 EUR bei Anlieferung und Vorlage des Nachnahmescheins durch das beauftragte Transportunternehmen fällig.

(5)  Im Einzelfall kann mit dem Kunden eine gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Erfolgt eine Ratenzahlung nicht fristgerecht, lebt die gesamte Forderung wieder auf und wird sofort zur Zahlung fällig.

(6)  Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann NEBU‑TEC Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

(7)  NEBU-TEC stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

 

 

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1)  Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Adressen in den in § 2  Abs. 1 dieser AGB bezeichneten Ländern. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager von NEBU-TEC.

(2)  Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Für am Lager vorhandene Waren beträgt die Lieferfrist, sofern in der Artikel­beschreibung nicht abweichend angegeben, 2-3 Kalendertage ab Vertragsschluss (bei Vorkasse: 2-3 Kalendertage nach Zahlungseingang).

(3)  NEBU-TEC behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungs­vorbehalt gilt nur dann, wenn NEBU-TEC das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. NEBU-TEC hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird NEBU-TEC den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.

(4)  NEBU-TEC behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(5)  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

 

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte

(1)  Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von NEBU-TEC; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die NEBU-TEC im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

(2)  Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

 

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1)  Der Kunde und NEBU-TEC haften im Rahmen des Leihvertrages (Probestellung) nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet somit für von ihm zu vertretende Beschädigungen und Verschlechterungen, außer diese resultieren aus der vertragsgemäßen Benutzung.

(2)  Für Sach- und Rechtsmängel an Kaufgegenständen haftet NEBU-TEC nach den gesetz­lichen Bestimmungen. Ein Sachmangel liegt nicht vor bei Funktionsstörungen wegen Überschreitung der vereinbarten Verwendungsdauer.

(3)  Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet NEBU-TEC unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet NEBU‑TEC nicht.

(4)  Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5)  Ist die Haftung von NEBU-TEC ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

§ 7 Zur Beachtung bei Transportschäden

(1)  Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit NEBU-TEC Kontakt aufnehmen, damit diese etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.

(2)  Verborgene Mängel soll der Kunde NEBU-TEC - ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte - nach dem Entdecken melden, damit etwaige Gewähr­leistungsansprüche gegenüber Dritten gewahrt werden können.

 

 

§ 8 Datenschutz

NEBU-TEC erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe ihrer Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

 

 

Stand: 01.09.2022