Allgemeine Geschäftsbedingungen

HEDLER Systemlicht GmbH    Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Geltungsbereich und Allgemeines:
(1) Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Gegenbestätigungen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend. Mündlich oder fernmündlich abgegebene Angebote erlangen auch unter Vollkaufleuten erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(4) Prospekte, Werbeschriften, Kataloge, Abbildungen, Preislisten usw. sowie die darin enthaltenen Angaben sind nur maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Änderungen in Konstruktion, Form und Ausführung, insbesondere durch den technischen Fortschritt bedingte Konstruktionsänderungen, Abweichungen im Farbton, sowie Änderungen des Lieferumfangs sind zulässig, soweit die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.
(5) Ein unter Geltung dieser Bedingungen geschlossener Vertrag bleibt auch bei Änderungen einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
(6) Ist der Besteller Kaufmann, gilt sein Schweigen oder die vorbehaltlose Entgegennahme von Waren als Zustimmung.


II. Preise:
(1) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Verpackungskosten sowie die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.
(3) Reparaturen: Kostenvoranschläge werden zum Selbstkostenpreis erstellt. Bei Nichtausführung von Reparaturen gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.


III. Zahlung:
(1) Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und Kosten sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern kein anderweitiges Zahlungsziel auf der Rechnung ausgewiesen ist. Zahlungsziele mit Skonto sind in besonderen Fällen auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles tritt automatisch Verzug mit den gesetzlichen Folgen ein.
(2) Die Hedler Systemlicht GmbH behält sich vor mit Kunden Zahlungsvereinbarungen zu schließen, bei deren die Lieferung der Ware von einer sofortigen Zahlung oder Vorkasse abhängig gemacht wird.
(3) Bei Zahlungsarten wie Nachnahme, Vorauskasse und Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto. Bei Bankeinzug erfolgt der Versand der Ware nach Zahlungseingang. Neukunden werden ausschließlich per Nachnahme oder Vorkasse beliefert.
(4) Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Warenwert über EUR 750,00 erfolgt die Lieferung frei Bestimmungsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Warenwert unter EUR 25,00 berechnen wir pauschal einen Mindermengenzuschlag von EUR 6,00. Lieferungen in das Ausland erfolgen unfrei ab Werk und sind vom Besteller auf seine Kosten durchzuführen.
(5) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Die Gutschrift erfolgt unter üblichem Vorbehalt. Im Falle einer einverständlichen Auftragsstornierung, die aus Gründen erfolgt, welche wir nicht zu vertreten haben, erheben wir für die Erteilung einer Gutschrift eine Kostenpauschale von EUR 11,00 pro Auftrag als Entschädigung für Bearbeitungskosten und Bankspesen.
(6) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen (Verbraucher 5% - Kaufleute 8% über den Zinssatz der EZB) zu berechnen.
(7) Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld fällig wenn der Kunde mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt. Es bedarf keiner besonderen Aufforderung oder einer weiteren Mahnung.
(8) Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.


IV. Lieferung:
(1) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
(2) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Lieferzeitangaben unverbindlich.
(3) Ist eine Lieferung schriftlich als Terminlieferung garantiert, so beginnt die Lieferfrist mit Absendung der Auftragsbestätigung, aber nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Gleiches gilt, wenn die Ausführung des Vertrages durch vom Besteller zu vertretende Umstände unterbrochen wird.
(4) Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Lieferers oder einer seiner Zulieferer verlängert die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
(5) Der Besteller kann uns nach Überschreitung eines Liefertermins schriftlich auffordern, binnen 3 Wochen zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist geraten wir in Verzug. Ein etwaiger Verzugsschaden wird auf 7,5% des Kaufpreises begrenzt. Ist der Besteller ein Kaufmann oder ihm gleichgestellt, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.
(6) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.


V. Gefahrübergang: Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk verlassen hat oder dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht ab Meldung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers kann eine Versandversicherung gegen Transportschäden der Ware unterbleiben, dies bedarf und gilt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
VI. Gewährleistung / Haftung:
(1) Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit. Die Gewährleistungszeit beträgt 3 Jahre ab Verkaufsdatum an den Endabnehmer, jedoch nicht länger als 39 Monate ab Rechnungsdatum des Verkäufers. Bei Akku 500 beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre.
(2) Der Mangel ist innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen, andernfalls können wir die Haftung ablehnen. Bei offenen Mängeln ist eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig.
(3) Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl kostenlos Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung.
(4) Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung des Mangels nachkommen, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
(3) Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(5) Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(7) Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller eine Vertragspflicht nicht erfüllt; für normalen Verschleiß, fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes; bei Blitzröhren, Halogenlampen, Leuchtmittel, Sicherheitsgläsern, Filterscheiben und Sicherungen.


VII. Eigentumsvorbehalt:
(1) Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren endgültigen Einlösung – unser Eigentum. Ist der Käufer ein Kaufmann oder ihm gleichgestellt, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegen ihn haben.
(2) Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen der allgemeinen Geschäftstätigkeit weiterveräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Fakturaendbetrages zur Sicherung an uns ab.
(3) Die Weiterveräußerungsbefugnis kann von uns widerrufen werden, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät.
(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht sind rechtlich belastende Verfügungen über die Kaufsache – ausgenommen der Verkauf im Rahmen der Ziffer 1 - nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig.
(5) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere Pfändung des Kaufgegenstandes, hat der Käufer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.


VIII. Ausfuhrnachweis
(1) Holt ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Besteller oder dessen Beauftragter Ware ab und befördert oder versendet sie in das Ausland, so hat der Besteller dies dem Lieferer durch Übergabe von Belegen, die den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts der Bundesrepublik Deutschland genügen, nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Übergabe der Ware erbracht, so hat der Besteller die Umsatzsteuer gemäß dem für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.


IX. Datenschutz
(1) Die Hedler Systemlicht GmbH benötigt zur Vertragsdurchführung Daten der Kunden. Die erhobenen Daten gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes u.a. elektronisch zu verarbeiten und zu speichern.
(2) Seitens der Hedler Systemlicht GmbH werden keine personenbezogene Daten des Kunden an Dritte weitergegeben. Daten des Kunden werden nur in dem Umfange erhoben soweit sie für die Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
(3) Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihn gespeicherten Daten, sowie deren Sperrung oder Löschung nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verlangen.

Ausführlichere Informationen über Datenschutz bei HEDLER finden Sie in unserer Dateschutzerklärung


X. Erfüllungsort; Gerichtsstand anwendbares Recht und Wirksamkeit:
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Limburg an der Lahn.
(3) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Änderungen bleiben vorbehalten.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, welche den angestrebten vertraglichen und wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.

Hedler Systemlicht GmbH                                                                 Stand 01. Juli 2014