I. Geltung
Diese Bedingungen sind auf
alle Angebote und Vorschläge, Lieferungen und Dienstleistungen sowie alle an VA
LASERAUTOMATION GMBH erteilten Aufträge und alle zwischen VA LASERAUTOMATION
GMBH und einem Kunden abgeschlossenen Verträge anzuwenden.
Eine Abweichung von diesen
Bedingungen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen VA LASERAUTOMATION
GMBH und dem jeweiligen Kunden.
Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen eines Kunden sind von VA LASERAUTOMATION GMBH zurückzuweisen,
es sei denn, diese werden ausdrücklich durch VA LASERAUTOMATION GMBH
schriftlich angenommen.
Das Einverständnis eines
Kunden mit diesen Bedingungen gilt auch in Bezug auf alle zukünftigen Angebote,
Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch VA LASERAUTOMATION GMBH, sowie alle
zukünftigen Aufträge an VA LASERAUTOMATION GMBH und zukünftigen Vereinbarungen
zwischen VA LASERAUTOMATION GMBH und dem Kunden als erteilt.
VA LASERAUTOMATION GMBH ist
berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ergänzen. Alle ergänzten Bedingungen
sind ab dem Moment der vorausgesetzten Annahme gemäß dem vorstehenden Satz
anzuwenden, es sei denn, die ergänzten Bedingungen sehen etwas anderes vor.
VA LASERAUTOMATION GMBH ist
ein reines B2B-Unternehmen.
II. Angebote
Alle Angebote von VA
LASERAUTOMATION GMBH sind unverbindlich.
Alle von VA LASERAUTOMATION
GMBH vorgebrachten Angebote basieren, auch hinsichtlich des Preises, auf der
Annahme, dass der sich aus dem Angebot ergebende Vertrag von VA LASERAUTOMATION
GMBH unter normalen Umständen und während der üblichen Geschäftszeiten erfüllt
werden kann.
III. Vertragsabschluss
Ein Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn eine ermächtigte Führungskraft
von VA LASERAUTOMATION GMBH einen Auftrag oder einen Verkauf schriftlich bestätigt
hat.
Der Kunde hat VA LASERAUTOMATION GMBH rechtzeitig schriftlich
über jede wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Erfüllung eines
bestätigten Auftrags zu informieren. Der Auftrag, bezüglich dessen veränderte
Umstände gemeldet wurden, begründet einen neuen Auftrag, welcher nur dann zu
einem neuen Vertrag mit VA LASERAUTOMATION GMBH führt, wenn VA LASERAUTOMATION
GMBH diesem schriftlich zustimmt. Erklärt sich VA LASERAUTOMATION GMBH mit dem
neuen Auftrag nicht einverstanden, so wird der ursprüngliche Auftrag null und
nichtig und jeder bereits erfüllte Teil des Auftrags begründet beiderseitige
Pflichten, die Leistung rückgängig zu machen. Kann die (Teil-)Leistung nach
vernünftiger Betrachtungsweise nicht rückgängig gemacht werden, so ist der
Kunde verpflichtet, für den Wert der Leistung entsprechend des jeweiligen Rechnungsbetrags
aufzukommen. VA LASERAUTOMATION GMBH ist berechtigt, dem Kunden alle sich aus
der Änderung bei der Erfüllung eines Auftrags ergebenden Kosten zu berechnen.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, einen bestätigten Auftrag
zur Warenlieferung zu stornieren, es sei denn, VA LASERAUTOMATION GMBH stimmt
dem ausdrücklich schriftlich zu. Erklärt sich VA LASERAUTOMATION GMBH mit der
Stornierung eines bestätigten Auftrags zur Warenlieferung einverstanden, so ist
VA LASERAUTOMATION GMBH dazu berechtigt, alle Anzahlungen einzubehalten.
VA LASERAUTOMATION GMBH behält sich das Recht vor, von jedem in
einem vereinbarten Angebot aufgelistetem Produkt oder jeder Dienstleistung
abzuweichen, wenn sich eine derartige Abweichung nicht wesentlich auf den Preis
und die Leistung der zu liefernden Ware oder der zu erbringenden Dienstleistung
auswirkt.
Alle im Zusammenhang mit einem vereinbarten
Angebot gelieferten Spezifikationen, Zeichnungen, Entwürfe und Anweisungen
verbleiben Eigentum von VA LASERAUTOMATION GMBH und sind ohne die vorherige
Zustimmung von VA LASERAUTOMATION GMBH nicht zu vervielfältigen und/oder an
Drittparteien
weiterzugeben, es sei denn, etwas anderes
wird schriftlich vereinbart.
IV. Lieferung / Risiko
Wir liefern EXW. Fracht, Verpackung und Versicherung werden vom
Kunden bezahlt.
V. Lieferbedingungen
Die festgelegten Liefertermine und Lieferzeiten sind als
ungefähre Angaben zu betrachten und eine überfällige Lieferung berechtigt den
Kunden nicht zur Forderung von Entschädigungsleistungen, zur Verweigerung der
Abnahme von Waren, zu einer Nichterfüllung oder zur Aussetzung seiner sich aus
dem Vertrag ergebenden Pflichten, oder zur (teilweisen) Auflösung und/oder (teilweisen)
Nichtigerklärung des Vertrages, es sei denn, dass die Vereinbarung vereinbarte
Termine und Zeiten in Form einer wesentlichen Frist beinhaltet.
Der Termin und Zeitpunkt für die von VA LASERAUTOMATION GMBH
gelieferten, einsatzbereit zu machenden und/oder zu reparierenden Waren werden
in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.
Die in den vorstehenden Paragraphen dieses Artikels genannten
Bestimmungen sind zu erweitern, wenn VA LASERAUTOMATION GMBH aufgrund von
Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von VA LASERAUTOMATION GMBH oder dessen
Zulieferern liegen, nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen. Des
Weiteren sind diese Bestimmungen um den Zeitraum zu erweitern, in dem eine
Zahlung oder Erfüllung einer anderen Pflicht des Kunden überfällig ist oder die
Erfüllung einer Pflicht später als von VA LASERAUTOMATION GMBH
vernünftigerweise angenommen erfolgt, unabhängig davon, ob sich der Kunde in
Verzug befindet.
VI. Bau und Installation
Der Kunde hat die für die Installation der Waren und/oder für ein
korrektes Funktionieren der Waren nach der Installation erforderliche
Strukturen sowie Einrichtungen und Bedingungen rechtzeitig und korrekt zu schaffen,
es sei denn, dass diese Arbeit von VA LASERAUTOMATION GMBH selbst oder im Namen
von VA LASERAUTOMATION GMBH gemäß dem Kunden zur Verfügung gestellten Anweisungen
oder Skizzen ausgeführt wird.
Unbeschadet des vorstehenden Absatzes dieses Artikels, hat der
Kunde, wenn VA LASERAUTOMATION GMBH die Waren auf dessen Kosten und Risiko installiert
auf jeden Fall sicherzustellen, dass (a) die Angestellten von VA LASERAUTOMATION
GMBH oder von VA LASERAUTOMATION GMBH beauftragte Drittparteien während der üblichen
Geschäftszeiten sowie, bei vorheriger Mitteilung an den Kunden, außerhalb der
üblichen Geschäftszeiten ihre Arbeit beginnen und fortsetzen können; (b) die
Zugangswege zu dem Zielort der Installation für die jeweiligen Transportfahrzeuge
geeignet sind und sich der vorgesehene Installationsort zur Installation
eignet; (c) für Materialien und Werkzeuge angemessene verschließbare Lagermöglichkeiten
verfügbar sind; (d) sich die benötigten Hilfsarbeiter, Hilfswerkzeuge,
Hilfsmaterialien, Messausrüstungen und Testausrüstungen an Ort und Stelle
befinden; (e) alle Sicherheitsmaßnahmen sowie vorbeugende Maßnahmen und alle
gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen getroffen und durchgesetzt wurden; (f)
die im Voraus von oder im Namen von VA LASERAUTOMATION GMBH gesendeten Waren zum
geplanten Beginn der Installation sowie während der Installation an der
Installationsstätte bereit stehen.
Alle Verluste oder Ausgaben, die VA LASERAUTOMATION GMBH aufgrund
einer Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Artikels entstehen, gehen zu
Lasten des Kunden.
VII. Preise / Entschädigungszahlungen
Alle von uns genannten Preise sind, sofern
nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Preise verstehen sich exklusive Fracht und
Verpackung und einschließlich Versicherung.
Für die dem Kunden erbrachten Dienstleistungen erhebt VA LASERAUTOMATION
GMBH Gebühren, welche auf den tatsächlichen Kosten zu den von VA LASERAUTOMATION
GMBH angewandten Sätzen basieren. Reise- und Unterbringungsspesen werden
getrennt in Rechnung gestellt.
VA LASERAUTOMATION GMBH ist berechtigt, jede sich zwischen der Auftragsbestätigung
und der Lieferung an den Kunden ereignete Erhöhung des Selbstkostenpreises voll
weiter zu reichen. Erhöhung von Selbstkosten schließen Frachtsatzerhöhungen,
Steuern, Import- und Export-Zölle oder andere Gebühren, Lohnerhöhungen und Erhöhungen
der Sozialabgaben, Wechselkursschwankungen und Preiserhöhungen einschließlich
höherer Preise bei Rohstoffen, Teilen und Energie mit ein.
VIII. Zahlung
VA LASERAUTOMATION GMBH stellt dem Kunden die gelieferten Waren
und erbrachten Dienstleistungen in Rechnung. VA LASERAUTOMATION GMBH ist
berechtigt, alle Teillieferungen einzeln zu berechnen, die Lieferung von Teilen
innerhalb eines Gesamtauftrags inbegriffen.
Alle Zahlungen sind in EUR zu leisten.
VA LASERAUTOMATION GMBH ist zu jeder Zeit berechtigt, Vorauszahlungen
und/oder eine (im Voraus gezahlte) Sicherungsleistung in ausreichender Höhe
bezüglich der fälligen Zahlungen zu verlangen und die Ausführung des Auftrages
auszusetzen, wenn die geforderte Sicherungsleistung nicht bereitgestellt wird.
Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist die Begleichung
einer Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung
fällig.
Ein Kunde ist nicht dazu berechtigt, gleich aus welchen Gründen,
eine Aufrechnung zu beanspruchen. Ist ein Kunde der Ansicht, dass er gegenüber VA
LASERAUTOMATION GMBH bezüglich eines Vertrages einen Anspruch hätte, so befreit
ihn dies nicht von seiner Zahlungsverpflichtung in der vereinbarten Art und
Weise noch berechtigt ihn dies zu einer Aufschiebung der Zahlungsverpflichtung.
Nach Überschreitung des Zahlungszeitraums befindet sich der Kunde
ipso facto ohne die Notwendigkeit einer vorhergehenden Mahnung oder Verzugsanzeige
in Verzug. Ab dem Verzugsdatum ist der Kunde zur Zahlung der gesetzlichen
Verzugszinsen zu einem Zinssatz von monatlich 1,5 % des ausstehenden Betrags
zuzüglich außergerichtlicher Einziehungsgebühren zu einem Zinssatz von 15 % der
überfälligen Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 250 EUR verpflichtet.
Mit allen Zahlungen des Kunden werden zuerst die fälligen Zinsen
und Gebühren und anschließend die Rechnungen beginnend mit der am längsten
ausstehenden Rechnung beglichen, auch wenn der Kunde die erfolgte Zahlung für
die Begleichung einer späteren Rechnung bestimmt hat.
IX. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
VA LASERAUTOMATION GMBH ist so lange im Eigentum aller gelieferten
Waren, bis der Kunde allen seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß dem Vertrag,
nach dem die Waren geliefert wurden, und, insoweit dies gesetzlich durchführbar
ist, auch gemäß anderen Verträgen zwischen VA LASERAUTOMATION GMBH und dem
Kunden nachgekommen ist.
Befindet sich der Kunde bezüglich der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen
in Verzug, so ist VA LASERAUTOMATION GMBH dazu berechtigt, die gelieferten Waren
gemäß dem Eigentumsvorbehalt wieder einzuziehen. Der Kunde erklärt sich ein für
alle Mal damit einverstanden, VA LASERAUTOMATION GMBH dies zu gestatten.
Die Waren, bezüglich derer VA LASERAUTOMATION GMBH den Eigentumsvorbehalt
besitzt, dürfen außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von VA LASERAUTOMATION
GMBH durch den Kunden in keiner Weise belastet oder an Drittparteien abgetreten
werden. Sollte gegen diese Bestimmung verstoßen werden, so wird der Verkaufspreis
unverzüglich fällig.
VA LASERAUTOMATION GMBH ist dazu berechtigt, alle Waren, die VA
LASERAUTOMATION GMBH aus irgendeinem Grund zur Verfügung gestellt wurden,
zurückzubehalten, bis der Kunde alle seine Schulden abbezahlt hat. Außerdem
verfügt VA LASERAUTOMATION GMBH über dieses Zurückbehaltungsrecht, wenn einem
Kunden ein Zahlungsaufschub gewährt wird oder dieser in Konkurs gerät.
XI. Gewährleistung
Jede Haftung seitens VA LASERAUTOMATION GMBH mit Ausnahme der
Verpflichtung gemäß einer ausdrücklichen, schriftlichen Gewährleistung oder
zwingender Gesetzesvorschriften erlischt mit Lieferung der Ware (optische
Komponenten und Verbrauchsartikel).
Für Waren, die (teilweise) von einer Drittparte gefertigt, jedoch
von VA LASERAUTOMATION GMBH geliefert wurden, verlängert sich eine
ausdrückliche, schriftliche von VA LASERAUTOMATION GMBH ausgestellte Gewährleistung
für VA LASERAUTOMATION GMBH nicht über die Lieferantengarantie oder Herstellergarantie
hinaus.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, sich auf die ausdrückliche,
schriftliche Gewährleistung seitens VA LASERAUTOMATION GMBH zu berufen, wenn
der Vertrag die Lieferung von Produkten aus zweiter Hand vorgesehen hat, wenn
die gelieferten Waren gemäß den Anweisungen des Kunden verändert wurde, wenn
der Kunde die gelieferten Waren für einen anderen als den dafür vorgesehenen
Zweck verwendete, oder wenn der Kunde die Waren auf fahrlässige Art und Weise
anderweitig behandelte oder benutzte. Regulärer Verschleiß, einschließlich
Verschleiß durch Nutzung des Erstbesitzers bei gebrauchten Produkten, ist von
der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ein Kunde ist nicht dazu berechtigt, sich auf eine ausdrückliche
Gewährleistung seitens VA LASERAUTOMATION GMBH zu berufen, wenn der Kunde seine
vertragsmäßigen Pflichten gegenüber VA LASERAUTOMATION GMBH nicht vollständig
und rechtzeitig erfüllt.
Für Waren, die unter Gewährleistung ersetzt oder repariert
wurden, gilt die Gewährleistung für den Rest der bei Warenlieferung ursprünglich
gegebenen Gewährleistungszeit.
XII. Reklamationen
Der Kunde hat bei Erhalt der Waren diese unverzüglich auf Anzahl,
Typ, Maße und Qualität hin zu prüfen. Der Kunde kann bei VA LASERAUTOMATION
GMBH per Einschreiben und mit einer vollständigen Beschreibung der Art der
Beanstandung innerhalb der im zweiten und dritten Absatz genannten Fristen
reklamieren. Erfolgt dies nicht im obig genannten Zeitrahmen, so ist die Lieferung
als widerspruchslos angenommen zu betrachten.
Beanstandungen, die sich auf eine Gewährleistung im Falle
sichtbarer Mängel an den Waren berufen, sind unter Verfallsandrohung des
Schadersatzanspruchs innerhalb von fünf Tagen ab Lieferung schriftlich zu melden.
Reklamationen, die sich auf eine Gewährleistung im Falle anderer
als sichtbarer Mängel berufen, sind nur dann gültig, wenn der Kunde nachweisen
kann, dass der Mangel entweder auf Fehlkonstruktion oder mangelhafte
Verarbeitung oder die Verwendung qualitativ mangelhafter Rohmaterialien beruht.
Diese Beanstandungen sind innerhalb von fünf Tagen, nachdem der Kunde den Mangel
bemerkt hat oder vernünftigerweise hätte bemerken müssen, unter Verfallsandrohung
des Schadenanspruchs zu melden.
XIII. Haftung
VA LASERAUTOMATION GMBH haftet
gegenüber dem Kunden nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden aus irgendwelchen
Gründen, auch wenn diese durch Verschulden seitens VA LASERAUTOMATION GMBH oder
seines Personals verursacht wurden, es sei denn, es liegt seitens VA LASERAUTOMATION
GMBH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Dies gilt ebenfalls für die von VA
LASERAUTOMATION GMBH zur Erfüllung von vertragsmäßen Pflichten beauftragter
Drittparteien.
VA LASERAUTOMATION GMBH ist
unter keinen Umständen zu Entschädigungszahlungen für Betriebsverluste,
Folgeschäden oder entgangenen Gewinn verpflichtet.
Der Kunde hat VA LASERAUTOMATION GMBH und das gesamte von VA
LASERAUTOMATION GMBH abgestellte Personal gegen Drittparteiansprüche gegenüber VA
LASERAUTOMATION GMBH und/oder von VA LASERAUTOMATION GMBH abgestelltem Personal
gemäß dem Vertrag mit einem Kunden und/oder in Verbindung mit gemäß einem
solchen Vertrag gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen schadlos
zu halten.
Ein Kunde haftet für jeden Verlust, einschließlich entgangenen Gewinns,
Aufwendungen und Zinsen, die infolge von Fahrlässigkeit oder rechtswidrigem
Handels seitens des Kunden VA LASERAUTOMATION GMBH oder einer Drittpartei durch
das Einschalten von VA LASERAUTOMATION GMBH entstehen.
XIV. Genehmigung
Sollte eine behördliche Genehmigung oder
Freistellung für den Erwerb, die Nutzung, Installation oder den Weiterverkauf
der gelieferten Waren erforderlich sein, so ist der Kunde für deren Einholung
verantwortlich. Das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung geht auf Rechnung
und Gefahr des Kunden. Ein solches Fehlen befreit den Kunden nicht von seinen
Pflichten gegenüber VA LASERAUTOMATION GMBH, noch stellt es einen Grund zur
Auflösung, Kündigung oder Nichtigerklärung eines Vertrages dar.
XV. Geistiges Eigentum
Die Rechte geistigen Eigentums an Entwürfen Zeichnungen, Fotografien,
Modellen und derartigem, von VA LASERAUTOMATION GMBH Entwickeltem oder Ausgeführtem
liegen bei VA LASERAUTOMATION GMBH und bleiben dies mangels anderweitiger
ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung auch weiterhin.
Der Kunde hat zu gewährleisten, dass durch die Ausführung eines
bestätigten Auftrags durch VA LASERAUTOMATION GMBH Rechte geistigen Eigentums
von Drittparteien nicht verletzt werden.
XVI. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
XVII. Nicht zu vertretende Unmöglichkeit
Sollte VA LASERAUTOMATION GMBH aufgrund einer andauernden, nicht
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit an der Vertragserfüllung gehindert
werden, so sind sowohl VA LASERAUTOMATION GMBH als auch der Kunde dazu
berechtigt, den Vertrag fristlos ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne
Entschädigungsverpflichtung seitens VA LASERAUTOMATION GMBH aufzulösen.
Sollte VA LASERAUTOMATION GMBH aufgrund einer andauernden, nicht
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit an der (weiteren) Erfüllung der vertragsmäßen
Pflichten gehindert werden, so sind die Pflichten auszusetzen, bis die
Erfüllung wieder möglich ist. Stellt sich eine spätere Erfüllung aufgrund einer
Aussetzung als unmöglich oder sinnlos heraus, so sind sowohl VA LASERAUTOMATION
GMBH als auch der Kunde dazu berechtigt, den Vertrag fristlos ohne Einschaltung
eines Gerichts und ohne Entschädigungsverpflichtung seitens VA LASERAUTOMATION
GMBH zu kündigen.
Eine nicht zu vertretende Unmöglichkeit ist jeder Umstand außerhalb des Einflussbereichs von VA LASERAUTOMATION GMBH, der die Erfüllung eines Vertrags dauerhaft oder zeitweilig verhindert, einschließlich und ohne Einschränkung Arbeitskämpfe, Betriebsbesetzungen, Streikpostenketten, Handelssperren, Transportblockaden, staatliche Maßnahmen, die die Vertragserfüllung verlangsamen und/oder behindern, Rohstoff- und/oder Material- und/oder Personalknappheit, Krieg, Notstand, Stromknappheit, Mängel oder Fehler bei (integrierter) Software, Feuer, Explosionen, Wasserschäden, Überschwemmungen und Erdbeben und jede andere Unmöglichkeit seitens der Zulieferer von VA LASERAUTOMATION GMBH.
November 2009