Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

I. Geltung

Diese Bedingungen sind auf alle Angebote und Vorschläge, Lieferungen und Dienstleistungen sowie alle an VA LASERAUTOMATION GMBH erteilten Aufträge und alle zwischen VA LASERAUTOMATION GMBH und einem Kunden abgeschlossenen Verträge anzuwenden.

Eine Abweichung von diesen Bedingungen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen VA LASERAUTOMATION GMBH und dem jeweiligen Kunden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden sind von VA LASERAUTOMATION GMBH zurückzuweisen, es sei denn, diese werden ausdrücklich durch VA LASERAUTOMATION GMBH schriftlich angenommen.

Das Einverständnis eines Kunden mit diesen Bedingungen gilt auch in Bezug auf alle zukünftigen Angebote, Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch VA LASERAUTOMATION GMBH, sowie alle zukünftigen Aufträge an VA LASERAUTOMATION GMBH und zukünftigen Vereinbarungen zwischen VA LASERAUTOMATION GMBH und dem Kunden als erteilt.

VA LASERAUTOMATION GMBH ist berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ergänzen. Alle ergänzten Bedingungen sind ab dem Moment der vorausgesetzten Annahme gemäß dem vorstehenden Satz anzuwenden, es sei denn, die ergänzten Bedingungen sehen etwas anderes vor.

VA LASERAUTOMATION GMBH ist ein reines B2B-Unternehmen.

 

II. Angebote

Alle Angebote von VA LASERAUTOMATION GMBH sind unverbindlich.

Alle von VA LASERAUTOMATION GMBH vorgebrachten Angebote basieren, auch hinsichtlich des Preises, auf der Annahme, dass der sich aus dem Angebot ergebende Vertrag von VA LASERAUTOMATION GMBH unter normalen Umständen und während der üblichen Geschäftszeiten erfüllt werden kann.

 

III. Vertragsabschluss

Ein Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn eine ermächtigte Führungskraft von VA LASERAUTOMATION GMBH einen Auftrag oder einen Verkauf schriftlich bestätigt hat.

Der Kunde hat VA LASERAUTOMATION GMBH rechtzeitig schriftlich über jede wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Erfüllung eines bestätigten Auftrags zu informieren. Der Auftrag, bezüglich dessen veränderte Umstände gemeldet wurden, begründet einen neuen Auftrag, welcher nur dann zu einem neuen Vertrag mit VA LASERAUTOMATION GMBH führt, wenn VA LASERAUTOMATION GMBH diesem schriftlich zustimmt. Erklärt sich VA LASERAUTOMATION GMBH mit dem neuen Auftrag nicht einverstanden, so wird der ursprüngliche Auftrag null und nichtig und jeder bereits erfüllte Teil des Auftrags begründet beiderseitige Pflichten, die Leistung rückgängig zu machen. Kann die (Teil-)Leistung nach vernünftiger Betrachtungsweise nicht rückgängig gemacht werden, so ist der Kunde verpflichtet, für den Wert der Leistung entsprechend des jeweiligen Rechnungsbetrags aufzukommen. VA LASERAUTOMATION GMBH ist berechtigt, dem Kunden alle sich aus der Änderung bei der Erfüllung eines Auftrags ergebenden Kosten zu berechnen.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, einen bestätigten Auftrag zur Warenlieferung zu stornieren, es sei denn, VA LASERAUTOMATION GMBH stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu. Erklärt sich VA LASERAUTOMATION GMBH mit der Stornierung eines bestätigten Auftrags zur Warenlieferung einverstanden, so ist VA LASERAUTOMATION GMBH dazu berechtigt, alle Anzahlungen einzubehalten.

VA LASERAUTOMATION GMBH behält sich das Recht vor, von jedem in einem vereinbarten Angebot aufgelistetem Produkt oder jeder Dienstleistung abzuweichen, wenn sich eine derartige Abweichung nicht wesentlich auf den Preis und die Leistung der zu liefernden Ware oder der zu erbringenden Dienstleistung auswirkt.

Alle im Zusammenhang mit einem vereinbarten Angebot gelieferten Spezifikationen, Zeichnungen, Entwürfe und Anweisungen verbleiben Eigentum von VA LASERAUTOMATION GMBH und sind ohne die vorherige Zustimmung von VA LASERAUTOMATION GMBH nicht zu vervielfältigen und/oder an Drittparteien

weiterzugeben, es sei denn, etwas anderes wird schriftlich vereinbart.

 

IV. Lieferung / Risiko

Wir liefern EXW. Fracht, Verpackung und Versicherung werden vom Kunden bezahlt.

 

V. Lieferbedingungen

Die festgelegten Liefertermine und Lieferzeiten sind als ungefähre Angaben zu betrachten und eine überfällige Lieferung berechtigt den Kunden nicht zur Forderung von Entschädigungsleistungen, zur Verweigerung der Abnahme von Waren, zu einer Nichterfüllung oder zur Aussetzung seiner sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten, oder zur (teilweisen) Auflösung und/oder (teilweisen) Nichtigerklärung des Vertrages, es sei denn, dass die Vereinbarung vereinbarte Termine und Zeiten in Form einer wesentlichen Frist beinhaltet.

Der Termin und Zeitpunkt für die von VA LASERAUTOMATION GMBH gelieferten, einsatzbereit zu machenden und/oder zu reparierenden Waren werden in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.

Die in den vorstehenden Paragraphen dieses Artikels genannten Bestimmungen sind zu erweitern, wenn VA LASERAUTOMATION GMBH aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von VA LASERAUTOMATION GMBH oder dessen Zulieferern liegen, nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen. Des Weiteren sind diese Bestimmungen um den Zeitraum zu erweitern, in dem eine Zahlung oder Erfüllung einer anderen Pflicht des Kunden überfällig ist oder die Erfüllung einer Pflicht später als von VA LASERAUTOMATION GMBH vernünftigerweise angenommen erfolgt, unabhängig davon, ob sich der Kunde in Verzug befindet.

 

VI. Bau und Installation

Der Kunde hat die für die Installation der Waren und/oder für ein korrektes Funktionieren der Waren nach der Installation erforderliche Strukturen sowie Einrichtungen und Bedingungen rechtzeitig und korrekt zu schaffen, es sei denn, dass diese Arbeit von VA LASERAUTOMATION GMBH selbst oder im Namen von VA LASERAUTOMATION GMBH gemäß dem Kunden zur Verfügung gestellten Anweisungen oder Skizzen ausgeführt wird.

Unbeschadet des vorstehenden Absatzes dieses Artikels, hat der Kunde, wenn VA LASERAUTOMATION GMBH die Waren auf dessen Kosten und Risiko installiert auf jeden Fall sicherzustellen, dass (a) die Angestellten von VA LASERAUTOMATION GMBH oder von VA LASERAUTOMATION GMBH beauftragte Drittparteien während der üblichen Geschäftszeiten sowie, bei vorheriger Mitteilung an den Kunden, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ihre Arbeit beginnen und fortsetzen können; (b) die Zugangswege zu dem Zielort der Installation für die jeweiligen Transportfahrzeuge geeignet sind und sich der vorgesehene Installationsort zur Installation eignet; (c) für Materialien und Werkzeuge angemessene verschließbare Lagermöglichkeiten verfügbar sind; (d) sich die benötigten Hilfsarbeiter, Hilfswerkzeuge, Hilfsmaterialien, Messausrüstungen und Testausrüstungen an Ort und Stelle befinden; (e) alle Sicherheitsmaßnahmen sowie vorbeugende Maßnahmen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen getroffen und durchgesetzt wurden; (f) die im Voraus von oder im Namen von VA LASERAUTOMATION GMBH gesendeten Waren zum geplanten Beginn der Installation sowie während der Installation an der Installationsstätte bereit stehen.

Alle Verluste oder Ausgaben, die VA LASERAUTOMATION GMBH aufgrund einer Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Artikels entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

 

VII. Preise / Entschädigungszahlungen

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Preise verstehen sich exklusive Fracht und Verpackung und einschließlich Versicherung.

Für die dem Kunden erbrachten Dienstleistungen erhebt VA LASERAUTOMATION GMBH Gebühren, welche auf den tatsächlichen Kosten zu den von VA LASERAUTOMATION GMBH angewandten Sätzen basieren. Reise- und Unterbringungsspesen werden getrennt in Rechnung gestellt.

VA LASERAUTOMATION GMBH ist berechtigt, jede sich zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung an den Kunden ereignete Erhöhung des Selbstkostenpreises voll weiter zu reichen. Erhöhung von Selbstkosten schließen Frachtsatzerhöhungen, Steuern, Import- und Export-Zölle oder andere Gebühren, Lohnerhöhungen und Erhöhungen der Sozialabgaben, Wechselkursschwankungen und Preiserhöhungen einschließlich höherer Preise bei Rohstoffen, Teilen und Energie mit ein.

 

VIII. Zahlung

VA LASERAUTOMATION GMBH stellt dem Kunden die gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen in Rechnung. VA LASERAUTOMATION GMBH ist berechtigt, alle Teillieferungen einzeln zu berechnen, die Lieferung von Teilen innerhalb eines Gesamtauftrags inbegriffen.

Alle Zahlungen sind in EUR zu leisten.

VA LASERAUTOMATION GMBH ist zu jeder Zeit berechtigt, Vorauszahlungen und/oder eine (im Voraus gezahlte) Sicherungsleistung in ausreichender Höhe bezüglich der fälligen Zahlungen zu verlangen und die Ausführung des Auftrages auszusetzen, wenn die geforderte Sicherungsleistung nicht bereitgestellt wird.

Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist die Begleichung einer Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung fällig.

Ein Kunde ist nicht dazu berechtigt, gleich aus welchen Gründen, eine Aufrechnung zu beanspruchen. Ist ein Kunde der Ansicht, dass er gegenüber VA LASERAUTOMATION GMBH bezüglich eines Vertrages einen Anspruch hätte, so befreit ihn dies nicht von seiner Zahlungsverpflichtung in der vereinbarten Art und Weise noch berechtigt ihn dies zu einer Aufschiebung der Zahlungsverpflichtung.

Nach Überschreitung des Zahlungszeitraums befindet sich der Kunde ipso facto ohne die Notwendigkeit einer vorhergehenden Mahnung oder Verzugsanzeige in Verzug. Ab dem Verzugsdatum ist der Kunde zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen zu einem Zinssatz von monatlich 1,5 % des ausstehenden Betrags zuzüglich außergerichtlicher Einziehungsgebühren zu einem Zinssatz von 15 % der überfälligen Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 250 EUR verpflichtet.

Mit allen Zahlungen des Kunden werden zuerst die fälligen Zinsen und Gebühren und anschließend die Rechnungen beginnend mit der am längsten ausstehenden Rechnung beglichen, auch wenn der Kunde die erfolgte Zahlung für die Begleichung einer späteren Rechnung bestimmt hat.

 

IX. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

VA LASERAUTOMATION GMBH ist so lange im Eigentum aller gelieferten Waren, bis der Kunde allen seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß dem Vertrag, nach dem die Waren geliefert wurden, und, insoweit dies gesetzlich durchführbar ist, auch gemäß anderen Verträgen zwischen VA LASERAUTOMATION GMBH und dem Kunden nachgekommen ist.

Befindet sich der Kunde bezüglich der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist VA LASERAUTOMATION GMBH dazu berechtigt, die gelieferten Waren gemäß dem Eigentumsvorbehalt wieder einzuziehen. Der Kunde erklärt sich ein für alle Mal damit einverstanden, VA LASERAUTOMATION GMBH dies zu gestatten.

Die Waren, bezüglich derer VA LASERAUTOMATION GMBH den Eigentumsvorbehalt besitzt, dürfen außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von VA LASERAUTOMATION GMBH durch den Kunden in keiner Weise belastet oder an Drittparteien abgetreten werden. Sollte gegen diese Bestimmung verstoßen werden, so wird der Verkaufspreis unverzüglich fällig.

VA LASERAUTOMATION GMBH ist dazu berechtigt, alle Waren, die VA LASERAUTOMATION GMBH aus irgendeinem Grund zur Verfügung gestellt wurden, zurückzubehalten, bis der Kunde alle seine Schulden abbezahlt hat. Außerdem verfügt VA LASERAUTOMATION GMBH über dieses Zurückbehaltungsrecht, wenn einem Kunden ein Zahlungsaufschub gewährt wird oder dieser in Konkurs gerät.

 

XI. Gewährleistung

Jede Haftung seitens VA LASERAUTOMATION GMBH mit Ausnahme der Verpflichtung gemäß einer ausdrücklichen, schriftlichen Gewährleistung oder zwingender Gesetzesvorschriften erlischt mit Lieferung der Ware (optische Komponenten und Verbrauchsartikel).

Für Waren, die (teilweise) von einer Drittparte gefertigt, jedoch von VA LASERAUTOMATION GMBH geliefert wurden, verlängert sich eine ausdrückliche, schriftliche von VA LASERAUTOMATION GMBH ausgestellte Gewährleistung für VA LASERAUTOMATION GMBH nicht über die Lieferantengarantie oder Herstellergarantie hinaus.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, sich auf die ausdrückliche, schriftliche Gewährleistung seitens VA LASERAUTOMATION GMBH zu berufen, wenn der Vertrag die Lieferung von Produkten aus zweiter Hand vorgesehen hat, wenn die gelieferten Waren gemäß den Anweisungen des Kunden verändert wurde, wenn der Kunde die gelieferten Waren für einen anderen als den dafür vorgesehenen Zweck verwendete, oder wenn der Kunde die Waren auf fahrlässige Art und Weise anderweitig behandelte oder benutzte. Regulärer Verschleiß, einschließlich Verschleiß durch Nutzung des Erstbesitzers bei gebrauchten Produkten, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Ein Kunde ist nicht dazu berechtigt, sich auf eine ausdrückliche Gewährleistung seitens VA LASERAUTOMATION GMBH zu berufen, wenn der Kunde seine vertragsmäßigen Pflichten gegenüber VA LASERAUTOMATION GMBH nicht vollständig und rechtzeitig erfüllt.

Für Waren, die unter Gewährleistung ersetzt oder repariert wurden, gilt die Gewährleistung für den Rest der bei Warenlieferung ursprünglich gegebenen Gewährleistungszeit.

 

XII. Reklamationen

Der Kunde hat bei Erhalt der Waren diese unverzüglich auf Anzahl, Typ, Maße und Qualität hin zu prüfen. Der Kunde kann bei VA LASERAUTOMATION GMBH per Einschreiben und mit einer vollständigen Beschreibung der Art der Beanstandung innerhalb der im zweiten und dritten Absatz genannten Fristen reklamieren. Erfolgt dies nicht im obig genannten Zeitrahmen, so ist die Lieferung als widerspruchslos angenommen zu betrachten.

Beanstandungen, die sich auf eine Gewährleistung im Falle sichtbarer Mängel an den Waren berufen, sind unter Verfallsandrohung des Schadersatzanspruchs innerhalb von fünf Tagen ab Lieferung schriftlich zu melden.

Reklamationen, die sich auf eine Gewährleistung im Falle anderer als sichtbarer Mängel berufen, sind nur dann gültig, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Mangel entweder auf Fehlkonstruktion oder mangelhafte Verarbeitung oder die Verwendung qualitativ mangelhafter Rohmaterialien beruht. Diese Beanstandungen sind innerhalb von fünf Tagen, nachdem der Kunde den Mangel bemerkt hat oder vernünftigerweise hätte bemerken müssen, unter Verfallsandrohung des Schadenanspruchs zu melden.

 

XIII. Haftung

VA LASERAUTOMATION GMBH haftet gegenüber dem Kunden nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden aus irgendwelchen Gründen, auch wenn diese durch Verschulden seitens VA LASERAUTOMATION GMBH oder seines Personals verursacht wurden, es sei denn, es liegt seitens VA LASERAUTOMATION GMBH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Dies gilt ebenfalls für die von VA LASERAUTOMATION GMBH zur Erfüllung von vertragsmäßen Pflichten beauftragter Drittparteien.

VA LASERAUTOMATION GMBH ist unter keinen Umständen zu Entschädigungszahlungen für Betriebsverluste, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn verpflichtet.

Der Kunde hat VA LASERAUTOMATION GMBH und das gesamte von VA LASERAUTOMATION GMBH abgestellte Personal gegen Drittparteiansprüche gegenüber VA LASERAUTOMATION GMBH und/oder von VA LASERAUTOMATION GMBH abgestelltem Personal gemäß dem Vertrag mit einem Kunden und/oder in Verbindung mit gemäß einem solchen Vertrag gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen schadlos zu halten.

Ein Kunde haftet für jeden Verlust, einschließlich entgangenen Gewinns, Aufwendungen und Zinsen, die infolge von Fahrlässigkeit oder rechtswidrigem Handels seitens des Kunden VA LASERAUTOMATION GMBH oder einer Drittpartei durch das Einschalten von VA LASERAUTOMATION GMBH entstehen.

 

XIV. Genehmigung

Sollte eine behördliche Genehmigung oder Freistellung für den Erwerb, die Nutzung, Installation oder den Weiterverkauf der gelieferten Waren erforderlich sein, so ist der Kunde für deren Einholung verantwortlich. Das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung geht auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ein solches Fehlen befreit den Kunden nicht von seinen Pflichten gegenüber VA LASERAUTOMATION GMBH, noch stellt es einen Grund zur Auflösung, Kündigung oder Nichtigerklärung eines Vertrages dar.

 

XV. Geistiges Eigentum

Die Rechte geistigen Eigentums an Entwürfen Zeichnungen, Fotografien, Modellen und derartigem, von VA LASERAUTOMATION GMBH Entwickeltem oder Ausgeführtem liegen bei VA LASERAUTOMATION GMBH und bleiben dies mangels anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung auch weiterhin.

Der Kunde hat zu gewährleisten, dass durch die Ausführung eines bestätigten Auftrags durch VA LASERAUTOMATION GMBH Rechte geistigen Eigentums von Drittparteien nicht verletzt werden.

 

XVI. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

XVII. Nicht zu vertretende Unmöglichkeit

Sollte VA LASERAUTOMATION GMBH aufgrund einer andauernden, nicht von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit an der Vertragserfüllung gehindert werden, so sind sowohl VA LASERAUTOMATION GMBH als auch der Kunde dazu berechtigt, den Vertrag fristlos ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Entschädigungsverpflichtung seitens VA LASERAUTOMATION GMBH aufzulösen.

Sollte VA LASERAUTOMATION GMBH aufgrund einer andauernden, nicht von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit an der (weiteren) Erfüllung der vertragsmäßen Pflichten gehindert werden, so sind die Pflichten auszusetzen, bis die Erfüllung wieder möglich ist. Stellt sich eine spätere Erfüllung aufgrund einer Aussetzung als unmöglich oder sinnlos heraus, so sind sowohl VA LASERAUTOMATION GMBH als auch der Kunde dazu berechtigt, den Vertrag fristlos ohne Einschaltung eines Gerichts und ohne Entschädigungsverpflichtung seitens VA LASERAUTOMATION GMBH zu kündigen.

Eine nicht zu vertretende Unmöglichkeit ist jeder Umstand außerhalb des Einflussbereichs von VA LASERAUTOMATION GMBH, der die Erfüllung eines Vertrags dauerhaft oder zeitweilig verhindert, einschließlich und ohne Einschränkung Arbeitskämpfe, Betriebsbesetzungen, Streikpostenketten, Handelssperren, Transportblockaden, staatliche Maßnahmen, die die Vertragserfüllung verlangsamen und/oder behindern, Rohstoff- und/oder Material- und/oder Personalknappheit, Krieg, Notstand, Stromknappheit, Mängel oder Fehler bei (integrierter) Software, Feuer, Explosionen, Wasserschäden, Überschwemmungen und Erdbeben und jede andere Unmöglichkeit seitens der Zulieferer von VA LASERAUTOMATION GMBH.


November 2009