Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeines

I. Geltung und Vertrag

1.      Allen Angeboten, Verkäufen und Lieferungen der HANSTOOLS EUROPE GmbH (nachfolgend „HANSTOOLS“)liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") zugrunde. Eigenen Geschäftsbedingungen des Käufers im Sinne der §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BGB") wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.      Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die HANSTOOLS mit ihren Vertragspartnern über ihre Lieferungen und Leistungen schließt. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Sie gelten nicht im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

3.      Angebote von HANSTOOLS sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen kann HANSTOOLS innerhalb von 30 Tagen annehmen. Der Käufer ist insoweit mindestens für diesen Zeitraum an seine Bestellung gebunden. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von HANSTOOLS gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wird. Lieferung und Rechnung gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

4.      Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen enthalten keine Erklärungen, sonstige Zusicherungen oder Garantien und werden nicht Vertragsbestandteil. Handelsübliche Abweichungen oder Änderungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Nutzbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

II. Zahlungsbedingungen

1.      Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ohne Rücksicht auf die von HANSTOOLS zu vertretenen Lieferverzögerungen in Euro innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind, ist ein Skontoabzug in jedem Falle unzulässig.

2.      Werden die 1. genannten Zahlungsziele vom Käufer nicht eingehalten, hat der Käufer die jeweilige Forderung mit 5% über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens bleibt hiervon unberührt.

3.      Die gesamten Forderungen von HANSTOOLS werden unabhängig von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. HANSTOOLS behält es sich vor, nach ergebnisloser Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Übt HANSTOOLS ihr Rücktrittsrecht aus, kann sie sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

4.      Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.      Erhält HANSTOOLS Mitteilungen über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder erfährt HANSTOOLS, dass sich der Käufer sonst wie vertragswidrig verhält, ist HANSTOOLS berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

6.      Bei Sonderbestellungen behält sich die HANSTOOLS vor, einen angemessene Anzahlung (i.d.R. 25%) zu verlangen, die bei Nicht-Abnahme verfällt.

III. Sicherheiten

1.      HANSTOOLS behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen, insbesondere der jeweiligen Saldoforderungen, die HANSTOOLS, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer zustehen, vor.

2.      Der Käufer darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er HANSTOOLS gegenüber nicht mit der Zahlung offen stehender Forderungen in Verzug ist, veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an HANSTOOLS ab.

3.      Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen der Rechte von HANSTOOLS hat der Käufer HANSTOOLS unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten. Soweit HANSTOOLS Ausfall erleidet, weil ein Dritter die von ihm an HANSTOOLS zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erbringen kann, haftet der Käufer.

IV. Warenrücknahme

1.      Die Rücknahme von Waren erfolgt nur hinsichtlich aktueller, originalverpackter und wiederverkaufsfähiger Ware und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch HANSTOOLS. Die Rücksendung muss kostenfrei erfolgen. HANSTOOLS behält es sich vor, für dadurch entstehende Verwaltungs- und Wiedereinlagerungskosten einen Abschlag von mindestens 10% des zu erstattenden Betrages vorzunehmen.

2.      Sonderbestellungen sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.

B. Lieferungen, Gewährleistung, Haftung

I. Lieferfristen, Liefertermine

1.      Die von HANSTOOLS genannten Lieferfristen und -termine sind unverbindlich. Insbesondere bei einer Abhängigkeit von Zulieferung der Herstellerwerke an die HANSTOOLS kann es zu erheblichen Verspätungen kommen, welche der Käufer akzeptiert.

2.      Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

3.      Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

4.      HANSTOOLS ist berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn die begründete Besorgnis besteht, dass er dieser nicht nachkommen kann.

5.      Ereignisse höherer Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer sowie sonstige Umstände, die HANSTOOLS nicht zu vertreten hat, berechtigen HANSTOOLS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt unabhängig davon, ob vorgenannte Umstände bei HANSTOOLS, den Vorlieferanten oder einem der Unterlieferer eintreten.

6.      Schadensersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

II. Versand und Gefahrenübergang

1.      Der Spediteur oder Frachtführer wird von HANSTOOLS bestimmt. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl von HANSTOOLS überlassen und zwar unter Ausschluss jeder Haftung.

2.      Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers - z.B. auch bei frachtfreier Lieferung - geht in jedem Falle - einschließlich einer Beschlagnahme - die Gefahr auf den Käufer über.

3.      Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Schäden und Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sind gegenüber HANSTOOLS spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware zu rügen, da anderenfalls die Ware als genehmigt gilt. Transportschäden und offene Mängel muss der Käufer sofort bei dem zuständigen Spediteur, Transport- bzw. Frachtführer oder Postamt sowie HANSTOOLS melden.

III. Mängel und Gewährleistung

1.      Für Mängel, welche material- und/oder herstellungsbedingt sind, liefert die HANSTOOLS für die Produkte von Hanstool® innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht Ersatz oder bessert nach. Unsachgemäße Handhabung und normaler Verschleiß (z.B. bei maschinellen Einsatz) sind hiervon ausgenommen. HANSTOOLS hat das Recht zur Prüfung der bemängelten Sache.

2.      HANSTOOLS ist zunächst stets Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

3.      Ansprüche wegen Mängelhaftung bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder die aufgrund sonstiger besonderer äußerer Einflüsse entstehen.

4.      Die Höhe eines etwaigen zu leistenden Ersatzes ist beschränkt auf die Selbstkosten (z.B. Transport- und Materialkosten) des Käufers, nicht jedoch auf dessen Gewinnmarge gegenüber seinem Abnehmer.

5.      Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen HANSTOOLS und dessen Erfüllungsgehilfen wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen.

IV. Haftung

1.      Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung einer Garantie nach § 444 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wegen Unvermögens oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2.      Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

C. Schlussbestimmungen

1.      Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Hannover.

2.      Die Rechtsbeziehung zwischen HANSTOOLS und dem Käufer unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.      Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

4.      Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht  teil.

Hannover Februar 2016